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UKRAINE News: Hoffnung für ukrainische Arbeitskräfte in der Stahlindustrie – Reportage des MDR

In einer aktuellen Reportage des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) geht es um die Frage, wie Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland eine Arbeitsstelle erhalten können. Als Beispiel wird über die Stahlindustrie im sächsischen Riesa berichtet. Dort hätten Ukrainer aus Mariupol „Arbeit und Heimat“ gefunden.

So wird in dem MDR-Beitrag über einen 44-jährigen Ukrainer berichtet, der seit einem Jahr in Riesa arbeitet und sich weiterbildet. Er habe bereits einen Staplerschein, für den Kranschein und den Schweißerschein lerne er noch.

Ein anderer Protagonist sei schon in der Ukraine Walzwerker in dem gigantischen Werk Asow-Stahl gewesen. Dieses sei aber gleich nach Beginn des Krieges in der Ukraine von Russland belagert und eingenommen worden. Zwar sei es größer, aber Feralpi-Stahl in Riesa dafür besser und mit „neuester Technologie“ ausgestattet

Geflüchtete aus Mariupol brächten viel Erfahrung aus der Stahlindustrie mit, wird der Personaldirektor von Feralpi zitiert. Der MDR-Reportage zufolge hat er insgesamt 22 Ukrainer eingestellt. Die große Herausforderung habe insbesondere am Anfang darin bestanden, die Sprachbarriere zu überwinden. Neben der Arbeit hätten sie täglich Deutschunterricht genommen.

27. März 2024

UKRAINE News: Zweiter Jahrestag des russischen Einmarschs – Sachsen-Anhalts Innenministerin Zieschang würdigt Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge

Zum zweiten Jahrestag des russischen Einmarschs in die Ukraine (24. Februar) hat Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang die Unterstützung aus dem Bundesland gewürdigt. „Die Menschen in Sachsen Anhalt haben von der ersten Minute an eine enorme Hilfsbereitschaft für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezeigt“, erklärte die Ministerin in Magdeburg.

Auch die Kommunen würden eine beeindruckende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration leisten. „Alles das unterstreicht unsere Solidarität mit der Ukraine und mit den Opfern des russischen Überfalls“, betonte Dr. Tamara Zieschang (Pressemitteilung).

Aktuell sind nach Angaben der Kommunen 32.314 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebracht, darunter befinden sich 2.391 Mädchen und Jungen im Kindergarten- und 6.891 Kinder im schulpflichtigen Alter.

Die meisten Flüchtlinge haben der Burgendlandkreis mit 5.284 Menschen gefolgt von den kreisfreien Städte Magdeburg (4.906 Personen) und Halle (4.120) aufgenommen. Dagegen waren es mit Stand vom 19. Februar 2024/15:00 Uhr lediglich 931 Flüchtlinge im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie 955 im Altmarkkreis Salzwedel und 1.168 im Landkreis Jerichower Land.

Ende September 2023 war die Marke von 30.000 in Sachsen-Anhalt aufgenommenen Ukraine-Flüchtlingen zum ersten Mal erreicht worden. Die Aufnahme-Zahl unterliegt jedoch ständigen Veränderungen durch Ein- und Ausreisen. Insgesamt verzeichnet Deutschland rund 1,1 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine.

Laut Innenministerium haben sich haben sich Bund und Länder neben der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bereits Anfang März 2022 darauf verständigt, die medizinische Versorgung von Kriegsverletzten aus der Ukraine in der sogenannten Kleeblatt-Struktur zu organisieren.

Bislang sei der Transport und die Verlegung von 176 Patientinnen und Patienten im Kleeblatt Ost koordiniert worden. Für die Abstimmung der überregionalen Verlegungen innerhalb des Kleeblatts Ost, zu dem Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin gehören, gebe es einen Koordinator als Single Point of Contact. Diese Funktion werde vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt übernommen.

Kontakt: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17.Juni“, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-5504, -5514, -5516, -5517, -5542; E-Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

27. Februar 2024

UKRAINE News: Laut Umfrage glauben nur noch zehn Prozent der deutschen Bevölkerung an einen Sieg der Ukraine

Nach einer repräsentativen Umfrage glaubt nur noch zehn Prozent der Beteiligten aus der Bevölkerung in Deutschland, dass die Ukraine den Krieg gegen Russland gewinnt. Wie weiterhin aus der Umfrage für den „Sicherheitsreport 2024“ hervorgeht, nahmen dagegen 34 Prozent ein Erfolg Russlands an.

Bei der Befragung vor einem Jahr hatten noch 16 Prozent der Bevölkerung angegeben, mit einem positiven Ausgang des Krieges zugunsten der Ukraine zu rechnen. Etwa 56 Prozent der Befragten trauten sich keine Prognose zu.

Im Vergleich zum Jahr davor hätten sich folglich die Siegeserwartungen deutlich in Richtung Russland verschoben, hieß es (Pressemitteilung). Vorgenommen hat die Umfrage das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Centrums für Strategie und Höhere Führung.

Außerdem ergab die Studie, dass die große Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor durch den Ukraine-Krieg beunruhigt ist. Es würden sich sogar 48 Prozent persönlich bedroht fühlen. Damit halte sich das persönliche Bedrohungsgefühl im Vergleich zum Report 2023 stabil auf hohem Niveau. 

„Die Ergebnisse des aktuellen Sicherheitsreports sind ernüchternd: Die Zuversicht der Deutschen, dass die Ukraine den Krieg für sich entscheidet, schwindet deutlich. Und nur 20 Prozent der Deutschen sind bereit, die Ukraine stärker zu unterstützen. Das ist ein alarmierendes Signal in dieser entscheidenden Phase des Krieges“, betonte der Mit-Herausgeber des Sicherheitsreports, Professor Dr. Klaus Schweinsberg, in der Pressemitteilung.

Weitere Themenschwerpunkte des Sicherheitsreports bilden das Sicherheitsgefühl der deutschen Bevölkerung, die Zuwanderung sowie die Gefahr, die von Extremisten ausgeht.

Der Sicherheitsreport wurde 2011 vom Centrum für Strategie und Höhere Führung in Köln entwickelt und wird seither jährlich erhoben. Dem Report 2024 lagen 1.018 mündlich-persönliche Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ab 16 Jahre zugrunde. Die Befragung fand zwischen dem 5.und 18. Januar 2024 statt. 

Kontakt: Centrum für Strategie und Höhere Führung / GLH GmbH, Heiligenholz 2a, 88633 Heiligenberg, Telefon: +49 7552-3959320, E-Mail: centrum@glh-online.com

2. Februar 2024

UKRAINE News: Kritik vom Bundesrechnungshof: Mehr als die Hälfte der Ukrainer scheitert bei Integrationskursen

Der Bundesrechnungshof hat nach Medienberichten eine aus seiner Sicht schlechte Bilanz bei den Integrationskursen von Ukrainerinnen und Ukrainern beklagt. Weniger als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlingen absolviere die Integrationskurse trotz der hohen Ausgaben mit Erfolg, wie aus einem Prüfbericht des Rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hervorgehe.

Die Artikel nehmen überwiegend Bezug auf einen Beitrag im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dem nach eigener Aussage der entsprechende Prüfbericht vorliegt. Auch die Nachrichtenagentur AFP soll über den Prüfbericht verfügt haben.

Demnach beruft sich der Bundesrechnungshof in seinem Bericht auf Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So hätten seit Kriegsbeginn im Februar 2022 fast 450.000 Ukrainerinnen und Ukrainer die Zulassung für einen Integrationskurs erhalten und rund 198.000 von ihnen einen Platz zugewiesen bekommen.
Beendet worden seien bis Ende September 2023 die Kurse von rund 135.000 Ukrainerinnen und Ukrainer, davon allerdings nur von 61.266 mit Erfolg. Dies entspricht einer Quote von etwa 45 Prozent.

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus dem Sprachtest, bei dem das Niveau B1 erreicht werden muss, sowie einem Test im Orientierungskurs „Leben in Deutschland“. Insgesamt seien von den rund 135.000 Teilnehmenden an Integrationskursen 56.750 gescheitert, die meisten am B1-Sprachniveau. Rund 16.500 hätten ihre Kurse abgebrochen, ohne am Test teilzunehmen.

Der Rechnungshof forderte den Berichten zufolge das Innenministerium und das BAMF dazu auf, zu prüfen, wie sie dafür sorgen könnten, dass mehr Flüchtlinge aus der Ukraine die Kurse erfolgreich abschließen.

Eine Auswahl der Beiträge bei diesen Medien:
-    ntv
-    Deutschlandfunk
-    Der Spiegel (Bezahlschranke)
-    Stern

22. Dezember 2023

UKRAINE News: Bundesrat stimmt Verordnung zu – Schutzstatus der Flüchtlinge wird bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz bekommen haben, sind bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Diese Regelung wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt, der nunmehr am 24. November 2023 der Bundesrat zugestimmt hat.

Die Betroffenen müssten damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es seien keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig, erklärte das BMI (Pressemitteilung). Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes sei ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

„Ich freue mich, dass der Bundesrat unserer Verordnung heute zugestimmt hat. Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser der Mitteilung zufolge. Die Aufenthaltserlaubnisse seien automatisch bis zum 4. März 2025 gültig, ohne dass die Geflüchteten aus der Ukraine nochmal eine Ausländerbehörde aufsuchen müssen. Dies sei eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gebe Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen.

Die Kostenersparnis beträgt laut BMI für die Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro.

Derzeit leben in Deutschland den Angaben zufolge rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Frauen machen zwei Drittel der erwachsenen Geflüchteten aus.

– die Verordnung/Drucksache des Bundesrats
(UkraineAufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)

Kontakt: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, Telefon: +49 30 18681-0, E-Mail: POSTSTELLE@BMI.BUND.DE

28. November 2023

UKRAINE News: Erwerbstätigkeit von ukrainischen Flüchtlingen steigt nach einem Jahr auf 28 Prozent – fast die Hälfte ist überqualifiziert

Einer Studie zufolge waren Anfang 2023 von allen ukrainischen Flüchtlingen im arbeitsfähigen Alter 18 Prozent erwerbstätig, ein leichter Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zu einer ersten Befragung im Herbst 2022. Die Erwerbstätigenquote steige jedoch ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten deutlich auf 28 Prozent, erläuterte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Pressemitteilung).

Fast die Hälfte der erwerbstätigen ukrainischen Geflüchteten sei in Berufen tätig, für die sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt formal überqualifiziert seien, hieß es weiter. Zudem würden sie unterdurchschnittlich verdienen: Die mittleren Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten ukrainischen Geflüchteten lägen mit 2.550 Euro deutlich unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (3.516 Euro). Zudem gestalte sich bei Frauen und vor allem bei Müttern mit Kleinkindern die Arbeitsmarktintegration schwieriger als bei den Männern.

Dagegen würden mitgebrachte Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung die Arbeitsmarktchancen und Verdienste der ukrainischen Geflüchteten erhöhen. Ferner hätten diejenigen, die einen Deutschsprachkurs mit fortgeschrittenem Niveau beenden, eine um 21 Prozentpunkte höhere Erwerbstätigenquote als Geflüchtete, die keinen Sprachkurs absolvieren.

Die Analyse beruht auf einer repräsentativen Befragung von rund 6.000 ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren, die sich seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland aufhalten – zur Studie (PDF-Datei mit Grafiken und Tabellen).

Kontakt: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, Telefon: +49 911 1790, E-Mail: IAB@iab.de

9. August 2023

UKRAINE News: Fast jeder zweite ukrainische Flüchtling will laut Umfrage länger in Deutschland bleiben – fünf Prozent mehr als 2022

Mit zunehmender Dauer des Krieges in der Ukraine wollen mehr Flüchtlinge aus dem Land längere Zeit in Deutschland bleiben. So hätten einer umfangreichen Befragung zufolge Anfang dieses Jahres rund 44 Prozent von ihnen solche Bleibeabsichten geäußert, wie aus einer Studie hervorgeht.

Obwohl bisher nicht klar sei, ob und für wie lange das derzeit bis März 2024 befristete Aufenthaltsrecht für Ukrainerinnen und Ukrainer verlängert wird, beabsichtige somit fast die Hälfte der Geflüchteten längerfristig (zumindest noch einige Jahre oder sogar für immer) in Deutschland zu bleiben (gemeinsame Pressemitteilung der Herausgeber der Studie). Gegenüber dem Spätsommer 2022 seien dies fünf Prozentpunkte mehr.

Von den Personen, die nicht für immer in Deutschland bleiben möchten, planten 38 Prozent, nach Kriegsende in die Ukraine zurückzukehren, weitere 30 Prozent wollten einen engen Kontakt nach Deutschland halten und zumindest zeitweise hier leben. Eine große Rolle für die Bleibeabsichten würde die familiäre Situation und die soziale Integration spielen.

Seit Februar 2022 seien mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. „Die Lebensbedingungen und Teilhabechancen dieser Geflüchteten haben sich hierzulande seitdem verbessert“, hieß es zusammenfassend. Unter anderem besuchte zu Beginn des Jahres 2023 die Mehrheit von ihnen einen Sprach- oder Integrationskurs oder habe diesen bereits abgeschlossen. Fast vier von fünf geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern würden in einer privaten Wohnung oder einem Haus wohnen.

Es handelt sich um die zweite Befragungswelle der Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“, einem gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Bereits im vergangenen Spätsommer wurden mehr als 11.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Alter zwischen 18 und 70 Jahren in ganz Deutschland befragt, Anfang 2023 dann erneut fast 7.000 Personen dieser Gruppe, um die aktuellen Lebensbedingungen und Veränderungen zu dokumentieren.

Insbesondere beim Erlernen der deutschen Sprache gebe es bis Anfang 2023 deutliche Fortschritte: Drei von vier ukrainischen Geflüchteten hätten zu diesem Zeitpunkt einen oder mehrere Deutsch- oder Integrationskurse besucht oder bereits abgeschlossen. Ferner sei die Erwerbstätigkeitsquote etwas gestiegen: 18 Prozent der 18- bis 64-Jährigen würden Anfang 2023 einer Beschäftigung nachgehen, im Spätsommer 2022 seien es 17 Prozent gewesen.

Der Befragung zufolge machen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil der Geflüchteten aus. Demnach sei etwa jede zweite Ukrainerin mit einem minderjährigen Kind oder mehreren nach Deutschland gekommen, knapp die Hälfte der Kinder sei jünger als zehn Jahre. Während fast alle schulpflichtigen Kinder aus der Ukraine eine Schule besuchen würden, nähmen nur wenige Eltern die Kindertagesbetreuung in Anspruch, auch wenn die Nutzung wachse (zur vollständigen Studie).

Kontakt u.a.: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Friedrich-Ebert-Allee 4, 65185 Wiesbaden, Telefon: +49 611 75 2235, E-Mail: service@bib.bund.de

14. Juli 2023

UKRAINE News: Weiterhin Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge von ukrainischen Flüchtlingen – Bundeseinheitliche Anträge seit 1. Juli möglich

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ukrainischer Geflüchteter verständigt. Entsprechend können anerkannte geflüchtete Fahrzeughalter aus der Ukraine, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, Ausnahmegenehmigungen von der Kfz-Zulassungspflicht bekommen.

Dafür müssen sie gültige Fahrzeugpapiere, eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine bestandene Sicherheitsüberprüfung nachweisen. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2023

Folglich kann der genannte Personenkreis nach der Außerkraftsetzung der großzügigen, allein in Sachsen-Anhalt geltenden Regelung am 30. Juni 2023 bundeseinheitlich Anträge für die Erteilung von Ausnahmen beim Landesverwaltungsamt in Halle stellen. 

Die Ausnahmegenehmigung kann mit einer Befristung höchstens bis zum 31. März 2024 und für die Dauer der Gültigkeit einer Grenzversicherung bzw. der Grünen Karte erteilt werden. Danach gilt die Zulassungspflicht auch für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland uneingeschränkt.

–    die vollständige Mitteilung
–    weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales (Інформація для біженців)

2. Juli 2023

UKRAINE News: EU-Außenbeauftragter Borrell: Finanzielle Folgen für europäische Regierungen und Bürger deutlich höher als eigentliche Ukraine-Unterstützung

Der EU-Außenbeauftragte und Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, hat die Kosten der Ukraine-Hilfe sowie die finanziellen Folgen für die Bevölkerung in Europa beziffert. Wenn man die gesamte militärische, zivile, wirtschaftliche, finanzielle und humanitäre Unterstützung addiere, betrage die Unterstützung zugunsten der Ukraine etwa 60 Milliarden Euro für Europa, sagte er auf der Sicherheitskonferenz „Shangri-La-Dialog“ Anfang Juni in Singapur laut Redemanuskript.

Wenn die Unterstützung einbezogen werde, die die europäischen Regierungen zahlen mussten, um ihren eigenen Familien und Unternehmen zu helfen, sich den hohen Preisen für Strom, Nahrungsmittel zu stellen, lägen die Subventionen „an unser Volk, um den Folgen des Krieges zu begegnen“, bei 700 Milliarden Euro – zehnmal mehr als die Unterstützung für die Ukraine, sagte Borrell weiter.
Damit werde deutlich, dass die „Folgen dieses Krieges nicht auf das Geschehen in der Ukraine reduziert sind, sondern auf die Schockwellen, die der Krieg überall auf der Welt auslöst“. Zudem sagte Borrell, dass in den vergangenen 15 Monaten in Europa „politische Tabus“ gebrochen worden seien.

(Redaktionelle Anmerkung: Borrells Redemanuskript auf der Internetseite des Diplomatischen Dienstes der EU automatisch übersetzt in Deutsch vom Dienst „eTranslation“ der EU-Kommission.)

Kontakt: Leitender Sprecher für Außen- und Sicherheitspolitik, Peter Stano, Telefon: +32 460754553, E-Mail: peter.stano@ec.europa.eu;
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Hauptgebäude, 9A Rond Point Schuman, 1000 Brüssel, Belgien; Telefon: +32 25841111

8. Juni 2023

UKRAINE News: Große Unterschiede bei Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge im europäischen Vergleich

In einem ausführlichen Beitrag hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in verschiedenen europäischen Staaten miteinander verglichen. Wie der Online-Artikel ergab, fallen etwa Sozialleistungen für diese Flüchtlinge in den beispielhaft untersuchten Ländern Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Rumänien und Schweiz sehr unterschiedlich aus. 

Seit Beginn des Krieges im Februar 2022 wurde mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Ukraine zur Flucht gezwungen, wie es in dem Text „Welche Sozialleistungen es für Ukraine-Geflüchtete in Europa gibt“ heißt. Etwa 8,3 Millionen Menschen aus dem Land würden mittlerweile in europäischen Staaten leben (Stand: 30.05.2023), darunter etwa eine Million in Deutschland

Bislang seien dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) zufolge rund zwölf Millionen Menschen aus der Ukraine über Polen geflohen, dauerhaft wären in dem ukrainischen Nachbarland 1,6 Millionen Flüchtlinge geblieben. Registrierte Geflüchtete hätten in Polen unter anderem die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 300 Złoty (etwa 66 Euro) sowie Kindergeld in Höhe von umgerechnet 110 Euro pro Kind und Monat zu beantragen. 

In Tschechien seien die Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Alle, die ihren Schutzstatus behalten wollen, müssten sich online registrieren und ein Visum abholen. Im Gegenzug seien sie kostenlos krankenversichert und könnten arbeiten, studieren oder Kindertagesstätten und Schulen besuchen. 

Die Schweiz vergebe den Schutzstatus S an ukrainische Geflüchtete. Bisher hätten mehr als 80.000 Ukrainer diese Kategorie bekommen. Sie beinhalte den Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen könne, erhalte Sozialhilfe vom zugewiesenen Kanton. Diese liege jedoch deutlich niedriger als für die einheimische Bevölkerung – nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zwischen 30 und 60 Prozent. 

In Rumänien halten sich laut MDR von insgesamt rund drei Millionen Menschen, die über die ukrainisch-rumänische Grenze geflohen sind, noch etwa 94.000 im Land auf. Die Ukrainer genießen in Rumänien ein sogenanntes temporäres Aufenthaltsrecht. Damit müssten sie keinen Asylantrag stellen und könnten kostenlos zum Arzt gehen und ihre Kinder auf eine rumänische Schule schicken. Die staatlichen Beihilfen seien seit Mai 2023 gekürzt.

– Kontakt zu den Autoren Andreas Sandig und Alicia Müller von MDR AKTUELL

2. Juni 2023

Aktuell (актуальна інформація / актуальная информация)

Hier finden Sie die aktuellen Meldungen zur Ukraine-Krise auf Bundes- und Landesebene.
Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und sind danach in den Themenrubriken auf dieser Seite abrufbar.

Nachrichtenzeitraum: 02.06.23  27.03.24

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Sozialgesetzbuch / Grundsicherung (базові виплати згідно з Соціальним кодексом - SGB II / базовые выплаты согласно Социальному кодексу - SGB II)

Geflüchtete aus der Ukraine haben seit dem 01. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II-Leistungen). Das örtliche Jobcenter unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen. Die Leistungen des SGB II orientieren sich am Einzelfall. Geflüchtete aus der Ukraine, die zuvor Asylbewerberleistungen bezogen haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Dies geschieht automatisch. Die Jobcenter werden aber weitere Angaben benötigen.

Anspruchsberechtigt sind Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits vor dem 01. Juni 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind bzw. bereits den Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diese Dokumente werden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Fiktionsbescheinigung nach dem 01. Juni 2022 ausgestellt werden, ist das Jobcenter in der Regel erst ab dem Folgemonat der Ausstellung für die Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Bitte stellen Sie einen gesonderten Antrag beim Jobcenter.

Die Asylbewerberleistungsbehörden unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Es drohen somit keine Versorgungslücken. Haben Sie bisher keine Asylbewerberleistungen erhalten, so ist ein gesonderter Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich, um dort Leistungen zu beziehen. Dieser kann auch formlos gestellt werden. 

In den oben genannten Dokumenten erfahren Sie mehr über:

  • Krankenkassenwahl / Rentenversicherungsnummer
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Bankkonto
  • Kindergeld
  • Ukrainische Altersrente

Zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben der LAMSA e.V. und das Sozialministerium Sachsen-Anhalts ein zweisprachiges Merkblatt herausgegeben (Освіта та суспільне життя – стають для Вас та дітей ближчими) - Stand: 29.09.2022.

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Ansprechpersonen und Beratungsstellen (контактні особи та консультації / контактные лица и консультации)

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Engagement für Geflüchtete (для тих, хто бажає допомогти біженцям / для тех, кто желает помочь беженцам)

Sie wollen sich für Geflüchtete engagieren? 

Weitere Informationen: 

Spenden:

Allgemeine Hinweise:

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialamt (соціальна служба та виплати / социальная служба и выплаты)

Eine Registrierung bzw. Anmeldung ist unter anderem Voraussetzung für eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (Grundsicherung), dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine mögliche Kindergeldzahlung, aber auch für die Vermittlung anderer Hilfen oder einer Unterkunft.

Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 wirksam waren, gelten bis zum 4. März 2025 unverändert weiter. Eine ensprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium erlassen. Die Aufenthaltserlaubnisse sind auch dann bis zum 4. März 2025 gültig, wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist.

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Deutsch lernen (вивчення німецької / изучение немецкого)

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Gesundheit (медична допомога / медицинская помощь)

Hinweise zu Hilfestellungen bieten:

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Arbeit (пошук роботи та працевлаштування / поиск работы и трудоустройство)

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Kindertagesstätte und Schule (дитячий садочок та навчання в школі / детский сад и учеба в школе)

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Wohnen (проживання / проживание)

Zum Themenfeld Unterkünfte bei Privatpersonen und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es Hinweise unter anderem auf Unterseiten des bundesweiten Hilfe-Portals "germany4ukraine.de" in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch: UnterkunftЖитло, Жилье, Where to stay.

Dort werden nach Registrierung Kontakte zwischen Interessierten und Anbietern vermittelt (Online-Formular zum Ausfüllen in vier Sprachen im Menü oben rechts wählbar), konkret außerdem hier (externer Partner/"Helfende Wände").

In einigen Kommunen liegen darüber hinaus eigene Handreichungen vor, so zum Beispiel in der Landeshauptstadt Magdeburg (Informationsblatt "In eine eigene Wohnung ziehen", dreisprachig innerhalb einer Datei).

Weitere Hinweise sind auch zu finden bei „Haus & Grund“ sowie bei „Immowelt“ insbesondere für Vermieter.

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Ausbildung und Studium (навчання в коледжі й університеті / учеба в колледже и университете)

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Gewaltschutz (захист від насильства / защита от насилия)

Zum Schutz von besonders von Gewalt und Kriminalität gefährdete Gruppen wie Frauen und Kinder haben Sachsen-Anhalt und bundesweite Projekte mehrsprachige Informationen verfügbar gemacht. 

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Hilfreiche Links / FAQ (корисні посилання та поширені питання / полезные ссылки и часто задаваемые вопросы)

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